Immobilien: Pflichtangaben gemäß EnEV 2014

Am 1. Mai 2014 tritt die Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV 2014) in Kraft. Sie schreibt erstmalig die Verpflichtung der Angabe der Energiekennwerte in Immobilienanzeigen vor. Immobilienmakler und –verwalter müssen daher, bei fehlenden Angaben, ab dem 1. Mai 2014 mit Abmahnungen rechnen.

Weitere Informationen finden Sie unter:
http://blog.ivd.net/2014/04/die-neuen-pflichtangaben-in-immobilienanzeigen-gemas-enev-2014

Unsere OpenImmo-Schnittstelle unterstützt die benötigten Felder für den Energieausweis.

Hier finden Sie Informationen, welche Pflichtangaben notwendig sind:
http://www.enev-online.com/enev_2014_volltext/16a_pflichtangaben_verkaufsanzeigen_vermietungsanzeigen.htm

Voraussetzung ist, dass Sie aus Ihrer Maklersoftware für jedes Objekt die entsprechenden Daten übertragen. Zusätzlich zu der Übertragung der entsprechenden Felder, empfehlen wir die Angaben zum Energieausweis auch in der Objektbeschreibung anzugeben. Dies dient zur Sicherheit, damit die Daten in allen Online-Medien angezeigt werden.

Bitte überprüfen Sie, ob Ihre Objekte im Internet den Anforderungen der Energieeinsparverordnung entsprechen!