Immobilien: Bestellerprinzip 2015

Ab dem 01.06.2015 gilt das Bestellerprinzip, das durch das Mietrechtsnovellierungsgesetz (MietNovG) umgesetzt wurde.

Nach unserem Kenntnisstand ist es nach dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung nicht mehr erlaubt mit dem Hinweis Provisionsfrei für den Mieter zu werben.  Eine Nachfrage unsererseits beim IVD Bundesverband ergab, dass das Wort Mieterprovision im Exposé nicht mehr erscheinen darf, wenn für die Immobilie das Bestellerprinzip gilt.

Zur Zeit zeigt unsere Software einen Standardtext an, wenn keine Provision übermittelt wurde. In der Regel lautet dieser Text keine besondere Angabe. Diesen Standardtext entfernen wir für alle unsere Kunden ab dem 26.05.2015. Auf besonderen Wunsch können wir diesen natürlich wieder aktivieren. Durch diese Änderung erscheint keine Angabe zur Provision, wenn Sie ein Objekt ohne Provision übertragen.

Unsere Empfehlung: Überprüfen Sie mit einem Testobjekt, ob das Wort „Maklerprovision“ erscheint, obwohl Sie ein Objekt ohne Provision übertragen haben.