Am 25. Mai 2018 läuft die Übergangsfrist für die im Mai 2016 in Kraft getretene Datenschutzgrundverordnung ab.
Damit Ihre Webseite auch den neuen Datenschutzrichtlinien entspricht, müssen ein paar Punkte beachtet werden. Wir sprechen die wichtigsten Punkte an, die Ihre Immobilienmakler Homepage betreffen. Einen allgemeinen Überblick über alle zu erfüllenden Pflichten finden Sie zum Beispiel in dem folgenden Buch: Erste Hilfe zur Datenschutz-Grundverordnung für Unternehmen und Vereine: Das Sofortmaßnahmen-Paket.
In allen Kontakt- oder Anfrageformularen dürfen keine Daten erhoben werden, die nicht für die Erfüllung der Anfrage notwendig sind. Analysieren Sie Ihre Prozesse und prüfen Sie welche Daten wirklich benötigt werden.
Hinweis: Gesetzliche Anforderungen (z.B. Geldwäschegesetz) wiegen höher als der Datenschutz, sind aber dennoch kein Freifahrtschein.
Erhobene Daten dürfen nur zum ursprünglichen Zweck verwendet werden.
Beispiel: Sie dürfen einem Interessenten, der für ein Objekt anfragt nicht, ohne weitere Erlaubnis einen Newsletter zu ähnlichen Objekten senden. Zudem dürfen Sie die Einwilligung in den Newsletterversand nicht an die Anfrage koppeln.
Jeder Ihrer Kunden hat ein Recht zu erfahren, welche Daten Sie von ihm speichern, zu welchem Zweck und wann diese erhoben wurden. Auch hat er ein Recht auf Löschung aller Daten, sofern keine Aufbewahrungspflicht gilt.
Daten müssen beim Transport und bei der Speicherung geschützt werden, wenn dies möglich, zumutbar und verhältnismäßig ist. Die herrschende Meinung hält den aktuellen Stand der Technik für zumutbar.
Für Sie bedeutet das:
Sie sollten mit jedem Unternehmen, dass für Sie Daten verarbeitet, Auftragsverarbeitungsverträge abschließen. Diese Verträge definieren den Umgang und den Schutz von Daten.
Die neue Datenschutzerklärung muss in leicht zugänglicher Form, in klarer und einfacher Sprache gehalten sein. Neu ist auch, dass die verantwortliche Stelle mit Kontaktdaten genannt werden muss. Ergänzend dazu muss auch der Datenschutzbeauftragte des Unternehmens, falls vorhanden, mit aufgeführt werden.
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