EU-DSGVO für eine Immobilienmakler-Homepage

Stichtag 25. Mai 2018 Die Zeit läuft...

Am 25. Mai 2018 läuft die Übergangsfrist für die im Mai 2016 in Kraft getretene Datenschutzgrundverordnung ab.

Damit Ihre Webseite auch den neuen Datenschutzrichtlinien entspricht, müssen ein paar Punkte beachtet werden. Wir sprechen die wichtigsten Punkte an, die Ihre Immobilienmakler Homepage betreffen. Einen allgemeinen Überblick über alle zu erfüllenden Pflichten finden Sie zum Beispiel in dem folgenden Buch: Erste Hilfe zur Datenschutz-Grundverordnung für Unternehmen und Vereine: Das Sofortmaßnahmen-Paket.

Grundsätze Datensparsamkeit und Datenvermeidung

In allen Kontakt- oder Anfrageformularen dürfen keine Daten erhoben werden, die nicht für die Erfüllung der Anfrage notwendig sind. Analysieren Sie Ihre Prozesse und prüfen Sie welche Daten wirklich benötigt werden.

Hinweis: Gesetzliche Anforderungen (z.B. Geldwäschegesetz) wiegen höher als der Datenschutz, sind aber dennoch kein Freifahrtschein.

Grundsätze Zweckbindung und Kopplungsverbot

Erhobene Daten dürfen nur zum ursprünglichen Zweck verwendet werden.

Beispiel: Sie dürfen einem Interessenten, der für ein Objekt anfragt nicht, ohne weitere Erlaubnis einen Newsletter zu ähnlichen Objekten senden. Zudem dürfen Sie die Einwilligung in den Newsletterversand nicht an die Anfrage koppeln.

Rechte der Kunden Auskunft und Löschpflicht

Jeder Ihrer Kunden hat ein Recht zu erfahren, welche Daten Sie von ihm speichern, zu welchem Zweck und wann diese erhoben wurden. Auch hat er ein Recht auf Löschung aller Daten, sofern keine Aufbewahrungspflicht gilt.

Schutz von Daten durch den Einsatz aktueller Technologie

Daten müssen beim Transport und bei der Speicherung geschützt werden, wenn dies möglich, zumutbar und verhältnismäßig ist. Die herrschende Meinung hält den aktuellen Stand der Technik für zumutbar.

Für Sie bedeutet das:

  • Einsatz einer Verschlüsselung auf Ihrer Homepage
  • Abruf von E-Mails nur verschlüsselt
  • Einsatz von sicheren Passwörtern
  • Einsatz aktueller Software mit aktuellen Updates
  • Virenschutz und Firewalls
  • Löschkonzepte für gespeicherte Daten

Behalten Sie den Überblick über Ihre Daten Verträge zur Auftragsverarbeitung

Sie sollten mit jedem Unternehmen, dass für Sie Daten verarbeitet, Auftragsverarbeitungsverträge abschließen. Diese Verträge definieren den Umgang und den Schutz von Daten.

Öffentlich kommunizieren Neue Datenschutzerklärung

Die neue Datenschutzerklärung muss in leicht zugänglicher Form, in klarer und einfacher Sprache gehalten sein. Neu ist auch, dass die verantwortliche Stelle mit Kontaktdaten genannt werden muss. Ergänzend dazu muss auch der Datenschutzbeauftragte des Unternehmens, falls vorhanden, mit aufgeführt werden.

screenwork hilft Ihnen

    Bitte beachten Sie auch unsere Datenschutzhinweise.

    Als screenwork-Kunde informieren wir Sie über die notwendigen Änderungen auf Ihrer Webseite. Sie haben Fragen?Dann nutzen Sie doch das nebenstehende Kontaktformular. Wir melden uns umgehend bei Ihnen!