Informationspflichten für Immobilienmakler & Verwalter

Ab August 2018 Fortbildungspflicht für Immobilienmakler und Verwalter

Die Fortbildungspflicht gilt in Zukunft für Immobilienmakler und Immobilienverwalter. Mit der neuen Fortbildungspflicht sind Sie verpflichtet sich regelmäßig fortzubilden.

Ab dem 01.08.2018 müssen Sie innerhalb eines Zeitraumes von 3 Jahren mindestens 20 Stunden an entsprechenden Weiterbildungen teilgenommen haben und diese nachweisen können.

Neue Informationspflicht Wann und wie muss ich meine Fortbildungen nachweisen?

Wenn Auftraggeber oder Behörden Ihre Fortbildungen anfragen, müssen Sie in Textform über Ihre Fort- und Weiterbildungen Auskunft erteilen.

Ganz wichtig für Sie: hierbei reicht es laut dem IVD aus, wenn Sie auf Ihrer Homepage die geforderten Informationen veröffentlichen.

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