Die Fortbildungspflicht gilt in Zukunft für Immobilienmakler und Immobilienverwalter. Mit der neuen Fortbildungspflicht sind Sie verpflichtet sich regelmäßig fortzubilden.
Ab dem 01.08.2018 müssen Sie innerhalb eines Zeitraumes von 3 Jahren mindestens 20 Stunden an entsprechenden Weiterbildungen teilgenommen haben und diese nachweisen können.
Wenn Auftraggeber oder Behörden Ihre Fortbildungen anfragen, müssen Sie in Textform über Ihre Fort- und Weiterbildungen Auskunft erteilen.
Ganz wichtig für Sie: hierbei reicht es laut dem IVD aus, wenn Sie auf Ihrer Homepage die geforderten Informationen veröffentlichen.